Die privaten Kassen und Zusatzversicherungen, die Beihilfe und die Postbeamtenkasse erstatten einen großen Teil der Heilpraktikerkosten.
Die „Gesetzlichen“ haben sich leider seit geraumer Zeit aus dieser Leistung zurückgezogen. Einzelne Leistungen werden je nach Aufwand unterschiedlich abgerechnet. Grundlage hierfür ist häufig das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).